Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bernsteinsee Restaurant GmbH
für Veranstaltungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Veranstaltungshauses zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Messen, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Bernsteinsee Restaurant GmbH. 
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen/Einrichtungsgegenständen, sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-, politischen oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bernsteinsee Restaurant GmbH. 
  3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung

  1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (schriftliche wie auch E-Mail-Bestätigung) der Bernsteinsee Restaurant GmbH an den Veranstalter zustande; diese ist der Vertragspartner. 
  2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. 
  3. Die Bernsteinsee Restaurant GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstaltungshauses zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, die Bernsteinsee Restaurant GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 

III. Leistungen, Preise, Zahlung

  1. Die Bernsteinsee Restaurant GmbH ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und von der Bernsteinsee Restaurant GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen. 
  2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise der Bernsteinsee Restaurant GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen der Bernsteinsee Restaurant GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung drei Monate und erhöht sich der von der Bernsteinsee Restaurant GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen und dementsprechend erhöht werden. 
  3. Rechnungen der Bernsteinsee Restaurant GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Bernsteinsee Restaurant GmbH berechtigt, Basiszinssatz nach §1 Diskontsatz- Überleitungs- Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Bernsteinsee Restaurant GmbH, der eines höheren Schadens vorbehalten. 
  4. Die Bernsteinsee Restaurant GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 

IV. Rücktritt des Gasthauses

  1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Bernsteinsee Restaurant GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Bernsteinsee Restaurant GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
  2. Ferner ist die Bernsteinsee Restaurant GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere von der Bernsteinsee Restaurant GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
    • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden
    • die Bernsteinsee Restaurant GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Veranstaltungshauses Bernsteinsee Restaurant GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Bernsteinsee Restaurant GmbH zuzurechnen ist
    • ein Verstoß gegen den Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  3. Die Bernsteinsee Restaurant GmbH hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
  4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen die Bernsteinsee Restaurant GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Bernsteinsee Restaurant GmbH. 

V. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung)

  1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist die Bernsteinsee Restaurant GmbH berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. 
  2. Die Veranstaltung kann bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Im Falle einer späteren Stornierung, behält sich die Bernsteinsee Restaurant GmbH vor, 80 % des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen. 
  3. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x angemeldeter Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungs-angebotes zugrunde gelegt. 
  4. Ersparte Aufwendungen nach 2. und 3. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Bernsteinsee Restaurant GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten. 

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss je nach Vertragsvereinbarung vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der Bernsteinsee Restaurant GmbH. 
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Restaurant frühzeitig, spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden, Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. 
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die Bernsteinsee Restaurant GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist. 
  5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bernsteinsee Restaurant GmbH die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Bernsteinsee Restaurant GmbH zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, die Bernsteinsee Restaurant GmbH trifft ein Verschulden. 

Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken 

  1. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. 

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

  1. Soweit die Bernsteinsee Restaurant GmbH für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Bernsteinsee Restaurant GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes der Bernsteinsee Restaurant GmbH bedarf deren Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Bernsteinsee Restaurant GmbH gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit die Bernsteinsee Restaurant GmbH diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Energiekosten dürfen die Bernsteinsee Restaurant GmbH pauschal erfassen und berechnen. 
  3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung der Bernsteinsee Restaurant GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann die Bernsteinsee Restaurant GmbH eine Anschlussgebühr verlangen. 
  4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen der Bernsteinsee Restaurant GmbH ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 
  5. Störungen an vom Veranstaltungshaus Bernsteinsee Restaurant GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. 
  6. Die Nutzung des Internetzuganges der Bernsteinsee Restaurant GmbH durch den Veranstalter ist möglich. Die über den W-LAN-Zugang aufgerufenen Seiten werden sechs Monate – gemäß den gesetzlichen Vorgaben – durch die Bernsteinsee Restaurant GmbH gespeichert. Dieser Dokumentation und Abspeicherung stimmt der Veranstalter ausdrücklich zu. Von ihm beauftragte Referenten, Künstler oder sonstige Drittnutzer werden von ihm in Kenntnis gesetzt und stimmen dem ebenfalls zu. 

Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Bernsteinsee Restaurant GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat. 

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Veranstaltungshaus der Bernsteinsee Restaurant GmbH. Die Bernsteinsee Restaurant GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Bernsteinsee Restaurant GmbH. 
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die Bernsteinsee Restaurant GmbH berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Bernsteinsee Restaurant GmbH abzustimmen. 
  3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die Bernsteinsee Restaurant GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Bernsteinsee Restaurant GmbH für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, die Bernsteinsee Restaurant GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten. 

X. Aufführungen und Musikveranstaltungen

  1. Die Art der Veranstaltung ist der Bernsteinsee Restaurant GmbH durch den Veranstalter bekannt zu geben. Die Bernsteinsee Restaurant GmbH kann Veranstaltungen oder Auftritte untersagen, wenn diese den in IV.2. genannten Gründen entsprechen. 
  2. Der Veranstalter trägt die Kosten für die Darbietung und erbringt gegenüber der Bernsteinsee Restaurant GmbH den Nachweis, die entsprechenden Zahlungen an die Verwertungsgesellschaften, die GEMA und an die Künstlersozialkasse geleistet zu haben. 
  3. Aufführungen können vergnügungssteuerpflichtig sein. Der Veranstalter erbringt gegenüber der Bernsteinsee Restaurant GmbH den Nachweis über die gesetzmäßige Verpflichtung oder Nichtverpflichtung zur Zahlung von Vergnügungssteuer. 

XI. Haftung des Veranstalters für Schäden

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam. 
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Bernsteinsee Restaurant GmbH, hier Sassenburg/Stüde. 
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Veranstaltungshauses Bernsteinsee Restaurant GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Veranstaltungshauses Bernsteinsee Restaurant GmbH. 

Es gilt deutsches Recht. 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

AGB Bernsteinsee Restaurant GmbH 04-2021